Der Handelsvertreter: Rahmen der Zusammenarbeit

Ein Handelsvertreter ist eine unabhängige Person oder Struktur, die Innovact srl. dabei hilft, seine Tätigkeiten auszubauen, indem er ihn mit potenziellen Begünstigten oder Kunden in der Provinz Lüttich in Verbindung bringt — ohne Angestellter oder gesetzlicher Vertreter von Innovact srl. zu sein.

1. Status und Stellung des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter handelt vollkommen unabhängig von Innovact srl.: es besteht kein Unterordnungsverhältnis und, sofern nicht anders angegeben, keine Exklusivität. Er identifiziert Chancen und/oder wirkt je nach vereinbartem Beteiligungsgrad an deren Umsetzung mit, verpflichtet Innovact srl. jedoch niemals über die ihm ausdrücklich eingeräumten Befugnisse hinaus.

Im Gegensatz zu einem Subunternehmer, der einen von uns festgelegten Auftrag ausführt, übt der Handelsvertreter eine aktive kaufmännische Rolle aus. Die Geschäftsführung von Innovact srl. bleibt allein für die endgültigen Entscheidungen verantwortlich, außer bei ausdrücklicher Übertragung eines Bereichs in eigenverantwortliche Zuständigkeit des Handelsvertreters.

2. Rolle und Verantwortlichkeiten des Handelsvertreters

Im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit Innovact srl. übernimmt der Handelsvertreter folgende Aufgaben:

  • Relevante Chancen oder Kontakte identifizieren und weiterleiten;
  • Je nach vereinbartem Umfang an der Verhandlung und dem Abschluss von Vorgängen mitwirken;
  • Gegebenenfalls die eigenverantwortliche Verwaltung eines ihm anvertrauten Bereichs oder Gebiets übernehmen.

3. Ein ausschließlich erfolgsabhängiges Vergütungsmodell

Die Vergütung des Handelsvertreters ist ausschließlich an das Ergebnis gekoppelt: Ohne tatsächlichen Abschluss ist keine Provision fällig. Es gibt drei Grade der Beteiligung, mit einem Provisionssatz, der je nach Umfang der gespielten Rolle steigt:

  • Vermittlung eines Kontakts — Innovact srl. bearbeitet den weiteren Vorgang allein;
  • Vermittlung und vollständige Bearbeitung des Vorgangs, bis zur gemeinsamen Freigabe vor Abschluss;
  • Eigenverantwortliche Verwaltung eines Bereichs oder Gebiets das dem Handelsvertreter in Verantwortung übertragen wurde.

4. Was die mit jedem Handelsvertreter unterzeichnete Vereinbarung festlegt

Dieser allgemeine Rahmen legt die Philosophie und die Verantwortlichkeiten der Zusammenarbeit fest. Jedem Handelsvertreter wird anschließend eine spezifische Vereinbarung angeboten, die separat unterzeichnet wird und Folgendes festlegt:

  • Den für jede Stufe geltenden Provisionssatz;
  • Die Kriterien zur Validierung eines Kontakts oder einer Chance;
  • Die Zahlungsmodalitäten und -fristen;
  • Die Dauer der Zusammenarbeit und die Bedingungen für deren Beendigung.

5. Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtsstand

Jede mit Innovact srl. geschlossene Vertretervereinbarung unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Bei Streitigkeiten über ihre Auslegung oder Erfüllung und mangels gütlicher Einigung sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich zuständig.

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